Für Freiberufler gibt es verschiedene Möglichkeiten, die gesetzliche Sozialversicherung zu nutzen. Er kann sich freiwillig gesetzlich oder über die Künstlersozialkasse versichern lassen.
- Damit soll sichergestellt werden, dass auch Freiberufler nicht benachteiligt sind, wenn es zum Beispiel zu einer Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit kommt.
- Dann übernimmt der Arbeitgeber die andere Hälfte der Beiträge. Nun gibt es aber für Freiberufler, die publizistisch tätig sind, eine andere Möglichkeit: Die Versicherung ist auch über die Künstlersozialkasse möglich. Dann übernimmt diese die andere Hälfte der Beiträge und tritt damit an die Stelle des Arbeitgebers.
- Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden anteilig vom Einkommen des Freiberuflers berechnet.
Dabei wird aber nicht das reine Einkommen zu Grunde gelegt, sondern von diesem werden die Ausgaben abgezogen, so dass die Beiträge tatsächlich vom Gewinn berechnet werden. - Für jeden Arbeitnehmer und auch für Selbstständige und Freiberufler ist eine Absicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung Pflicht. Sie zahlen entweder komplett die Beiträge allein, wobei das für Selbstständige und Freiberufler zutrifft, oder sie müssen nur einen Teil der Beiträge zahlen.
- gibt dabei bestimmte Grenzen, für die ein Beitrag festgelegt wird. Wird diese Grenze überschritten, so wird der nächst höhere Beitrag berechnet. Diese Verfahrensweise gilt unter anderem für die Kranken- und die Pflegeversicherung.